Häufige Fragen und unsere Ant­worten

Du musst Dein Zimmer für unseren Maler freiräumen, Bilder abhängen, Deine Möbel zurechtrücken und die Fußleisten entfernen (ansonsten werden die Fußleisten von uns abgeklebt). Der Maler benötigt mindestens einen Meter Abstand zu den Wänden. Aufpreis bei möblierter Wohnung nach Absprache.

Ja, wenn Dein Wunschtag noch nicht komplett belegt ist, können wir unsere Malerarbeiten auch relativ kurzfristig in die Wege leiten und Dein Projekt in Angriff nehmen.

Häufig sind die im Mietvertrag angegebenen Quadratmeter falsch. Das kommt daher, dass etwa Balkone einberechnet werden oder Schrägen bei der Bodenfläche nur teilweise mitzählen. Da diese Berechnung oft knifflig sein kann, misst unser Team vor dem Streichen noch einmal nach. Wir berechnen die tatsächliche Bodenfläche: Länge mal Breite.

Natürlich! In dem Fall zahlst Du den Preis für 20 m², da wir unterhalb dieser Grenze keine quadratmeterbasierte Preiskalkulation durchführen können.

Ja, wir streichen nicht nur Deine Wände, sondern auch die Decken.

Ja, das ist möglich. Du kannst Dir einen Farbton auswählen und diesen streichen wir Dir an Deiner gewünschten Wand. Hierbei wird die komplette Wand bis in den jeweiligen Ecken gestrichen. Wenn Du Wände farbig gestrichen haben möchtest, verwende bitte das Buchungsformular „Kostenloses Angebot“. Hier kannst Du uns völlig unbürokratisch Deine Wünsche mitteilen.

Ja, wir bieten Dir unseren Anstrich mit einer Standardfarbe an. Alternativ: Möchtest du eine Bio-Farbe, eine Seidenglanzlatex-Farbe oder eine Nikotin-Isolierfarbe, dann verwende bitte das Buchungsformular „Kostenloses Angebot“.

Nein, leider können wir bei Farbe aus dem Baumarkt nie voraussagen, ob sie richtig abdeckt oder ob wir ggf. mehrmals streichen müssen.

Da wir bei farbigen Wänden in der Regel zweimal streichen müssen, berechnen wir den Preis für das Streichen der farbigen Wände mal 1,75.

Unsere Preise beziehen sich auf Raumhöhen bis maximal 2,5 Meter. Bei höheren Räumen kann es zu einem Preisaufschlag kommen.

Nehme schriftlich per E-Mail Kontakt mit uns auf und wir werden umgehend eine passende Lösung für Dich finden.

Ja, das ist kein Problem, in unseren AGB haben wir dieses Thema genau erläutert.

Per PayPal, Kreditkarte, Überweisung, auf Rechnung und EC-Karte vor Ort.

https://www.wirstreichendeinzimmer.de/wp-content/uploads/2018/07/de-pp_plus-logo-quer.png

Ja, das geht tatsächlich. Nach § 35a Absatz 2 EStG kannst Du Handwerkerleistungen von der Einkommenssteuer absetzen. Es dürfen 20 Prozent von maximal 6000 € pro Jahr abgesetzt werden. Der Höchstbetrag, der in der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden darf, beträgt also jährlich 1200 €.

Besuche folgende Seite und finde heraus, ob wir aktuell Maler:innen suchen: Malerjobs finden

Ja, bewirb Dich einfach kurz per E-Mail, Dein Anliegen wird dann bearbeitet.

Keine weiteren Fragen?

Dann stelle jetzt Deine Anfrage und wir melden uns sofort bei Dir!